In Friedenszeiten gibt es in der Ukraine neben den regulären Wochenenden zusätzlich elf offizielle staatliche und bedeutende religiöse Feiertage, die als arbeitsfrei gelten. 

Wichtig zu bemerken ist, dass wenn einer dieser Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag fällt, so ist auch der darauffolgende Montag arbeitsfrei.

In Friedenszeiten gelten folgende Feiertage als arbeitsfrei:

1. Januar – Neujahr
8. März – Internationaler Frauentag
1. Mai – Tag der Arbeit
8. Mai – Tag des Gedenkens und des Sieges über den Nationalsozialismus im Zweiten Weltkrieg 1939–1945
28. Juni – Tag der Verfassung der Ukraine
15. Juli – Tag der Ukrainischen Staatlichkeit
24. August – Unabhängigkeitstag der Ukraine
1. Oktober – Tag der Verteidigerinnen und Verteidiger der Ukraine
25. Dezember – Weihnachten (nach dem gregorianischen Kalender)

Ostern und Ostermontag
Pfingsten/Dreifaltigkeit und Pfingstenmontag

Das Kriegsrecht, das aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 eingeführt wurde, hat die Arbeitsregelungen verändert: Alle Feiertage gelten als Arbeitstage, sofern sie nicht auf einen Sonntag fallen. Zum Beispiel fiel Weihnachten am 25. Dezember 2024 auf einen Mittwoch, daher war dieser Tag offiziell ein Arbeitstag – ebenso wie der 1. Januar 2025 (Neujahr).

Allerdings betreffen diese Einschränkungen und Besonderheiten der Arbeitsorganisation während des Kriegsrechts in erster Linie staatliche Institutionen. Private Unternehmen können den Arbeitsplan und die Ruhetage nach eigenem Ermessen festlegen.

In den letzten Jahren gab es zudem einige kalenderbedingte Änderungen, die sich auf die Daten mancher Feiertage ausgewirkt haben (deshalb können in älteren Dokumenten und Texten andere Daten angegeben sein). Unterschiede können auch aus anderen Gründen auftreten. Daher empfiehlt es sich, jeweils zu prüfen, welche Feiertage im aktuellen Jahr tatsächlich arbeitsfrei sind.